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AGB

Für alle Geschäfte mit Mädchenfilm gelten, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden, folgende Bedingungen:

1. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Mädchenfilm ausschließlich. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Den von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen” abweichenden Bestellbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

2. Vertragsabschluss und Rücktritt

a) Angebote von Mädchenfilm sind unverbindlich und freibleibend, insofern keine definierte Bindungsdauer zugesichert wird. Mädchenfilm behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Der Auftrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung (auch per E-mail) bzw. Unterschrift auf dem Auftrag durch Mädchenfilm zustande.

b) Mädchenfilm ist berechtigt auch von verbindlich angenommenen Verträgen wegen des Inhalts, der technischen Form oder wetterbedingten Ausfällen hiervon zurückzutreten.

c) Alle Preise gelten vom Tage des Vertragsabschlusses an drei Monate, außer wenn bei Vertragsabschluss ein anderes Datum schriftlich auf dem Auftrag festgehalten wird. Sollte der Auftrag innerhalb des vereinbarten Zeitraums aus Gründen, die nicht bei Mädchenfilm liegen, nicht abgeschlossen sein, so behält sich Mädchenfilm vor, zwischenzeitliche Kostensteigerungen einschließlich jedweder Steuererhöhungen in entsprechenden Umfang an den Auftraggeber weiterzugeben.

d) Mit der Abgabe eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Wenn der Auftraggeber ebenfalls eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen hat, dann verzichtet er für den geschäftlichen Kontakt mit dem Auftragnehmer darauf, seine allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden.

e) Mädchenfilm behält sich das Recht vor, zur Ausführung des erteilten Auftrages, Dritte hinzuzuziehen, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte. Dies ist vor allem bei unverschuldetem Ausfall wie Krankheit der Fall.

 

3. Pflichten des Auftraggebers

a) Durch die Erteilung eines Auftrages versichert der Auftraggeber, dass er im Besitz sämtlicher Rechte insbesondere der Urheber- und Leistungsschutzrechte ist. Sollte der vAuftraggeber diese verlieren, so muss er dies unverzüglich und schriftlich Mädchenfilm mitteilen. Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an Mädchenfilm stellen sollten, und verpflichtet sich, Mädchenfilm hierfür schad- und klaglos zu halten.

b) Der Auftraggeber ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Annahme von Teillieferungen wie z.B. Konzept und Schnittkorrekturen verpflichtet. Ein Feedback auf diese Lieferungen muss fristgemäß, wie im Vertrag vereinbart passieren.

c) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mädchenfilm die Verwirklichung des Auftrages zu ermöglichen, vereinbarte Termine wie z.B. Abnahmen einzuhalten und benötigte Unterlagen und Genehmigungen fristgerecht zur Verfügung zu stellen.

d) Mädchenfilm behält sich das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen, sofern dies nicht anders vom Auftraggeber verlautbart wurde.

4. Preise

a) Alle Miet- und Produktionspreise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Fracht, Zoll und Porto werden gesondert berechnet.

b) Für die Produktion von Werbe- und Imagefilmen ist der Gesamtbetrag in drei gleichen Raten fällig. Die erste Rate wird fällig mit Vertragsabschluss, die zweite Rate wird fällig mit Abschluss der Dreharbeiten und die dritte Rate wird fällig mit Abnahme des Endproduktes.

c) Für andere Arten von Bildmaterial, z.B. Event-, Animations- oder Musikvideos ist der Gesamtbetrag in zwei gleichen Raten fällig. Die erste Rate wird fällig nach Vertragsabschluss oder nach Ende der Vorproduktion, die zweite Rate wird fällig nach Abnahme des Endproduktes.

d) Sollte der Auftraggeber fest gebuchte und schriftlich bestätigte Termine nicht wahrnehmen, ist Mädchenfilm berechtigt, eine Schadensersatzsumme von 25% des Gesamtbruttohonorars zu erheben. e) Änderungswünsche, die nach abgenommenem Text-, Bildvorschlag, Vertonung oder Fertigstellung vorgebracht werden, werden nach Aufwand auf Basis der Preise von Mädchenfilm abgerechnet.

 

5. Zahlungsbedingungen

a) Alle Rechnungen sind unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.

b) Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung.

c) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet Mädchenfilm vorbehaltlich der Geltungmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank. Für jede Mahnung mit Ausnahme der verzugsauslösenden Mahnung verlangt Mädchenfilm Mahnkosten i.H.v. 5,00 Euro netto.

d) Sonderangebote, Vergünstigungen und Rabatte gelten nur bei fristgerechter Zahlung durch den Auftraggeber.

e) Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen / Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftigt festgestellt.

f) Die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist ohne die ausdrückliche Einwilligung von Mädchenfilm ausgeschlossen.

g) Mädchenfilm kann jederzeit Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte übertragen.

6. Liefertermine

Mädchenfilm ist bemüht, alle Liefertermine fristgerecht einzuhalten. Die Lieferzeiten verlängern sich angemessen bei Streiks, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände.

7. Urheberrecht und Vervielfältigung

a) Das Urheberrecht am Rohmaterial liegt uneingeschränkt bei Mädchenfilm. 
b) Mädchenfilm ist dazu berechtigt, den Film für eigene Zwecke (z.B. als Referenz) zu veröffentlichen.

c) Mädchenfilm ist dazu berechtigt, Teile des Rohmaterials, solange dieses keinen eindeutigen Wiedererkennungswert besitzt, weiter zu verwerten. Zum Beispiel durch Verwertung auf Stock-Plattformen.
d) Mädchenfilm räumt dem Auftraggeber das Recht ein, seinen Film durch Mädchenfilm oder anderswo selbstständig zu vervielfältigen und zu zeigen, ohne dass es einer schriftlichen oder mündlichen Genehmigung von Mädchenfilm bedarf.
e) Die eventuell bei Vervielfältigung anfallenden GEMA-Gebühren trägt der Auftraggeber in voller Höhe selbstständig. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Mädchenfilm zur GEMA- Meldung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nachkommt.
f) Die Nutzungs- und Verwertungsrechte für die in Auftrag gegebene, fertige Produktion werden ausschließlich dem Auftraggeber, nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme, übertragen. Dies betrifft jedoch nicht das Nutzungsrecht an Kamerakassetten und sonstigen belichteten oder aufgezeichneten Materialien. Die Auswertung und Nutzung von Ideen, textlichen und grafischen Arbeiten, Werken der Fotografie, Filmen usw. sind auf Zweck und Dauer des Auftrages beschränkt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede andere und weitere Nutzung, zum Beispiel die Verwendung von Ideen im Ausland, sowie der Einsatz der Produktionen in anderen Verwendungszusammenhängen ist zusätzlich zu vereinbaren und zu berechnen.
g) Offene Projektdaten werden nur in Absprache mit Mädchenfilm zur Verfügung gestellt. Je nach Projekt können Kosten für die Bereitstellung und Lizenzgebühren entstehen.

8. Sicherungsrechte

Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Mädchenfilm. Pfändungen und sonstige Zugriffe Dritter sind unverzüglich anzuzeigen.

9. Haftung

a) Mädchenfilm übergebene Gegenstände und Materialien werden von Mädchenfilm grundsätzlich nicht versichert. Mädchenfilm wird vom Auftraggeber bereitgestelltes Material oder Produkte mit Sorgfalt behandeln.
Jedoch geschieht dies auf alleinigem Risiko der Auftraggebers. Mädchenfilm haftet für keinen Verlust, Beschädigung oder Abhandenkommen des Materials, der Produkte oder des Rohmaterials.

b) Eventuelle Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

10. Haftungsausschluss

Die Medien werden von Mädchenfilm auf Kompatibilität geprüft und sind auf handelsüblichen Wiedergabegeräte abspielbar. Dennoch kann es zu Inkompatibilitäten bei bestimmten Wiedergabegerät- und Medienkombinationen kommen. Mädchenfilm übernimmt keine Haftung, dass die verwendeten Medien ausnahmslos auf allen Wiedergabegeräten fehlerfrei abspielbar sind. Für eventuelle Schäden an Abspielgeräten, die durch die Verwendung von Medien der Mädchenfilm entstehen können, wird keine Haftung übernommen.

11. Gewährleistungsanspruch

a) Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt des fertigen Produkts zu erheben.

b) Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeits- und Kontrastschwankungen usw. begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

c) Eleven ist nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Nach dreimaligem Fehlschlagen hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages. Hiervon unberührt sind Autorenänderungen nach abgenommenen Text-, Bildvorschlägen und Vertonung.

d) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen innerhalb von 2 Jahren, bei gebrauchten Sachen innerhalb von 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten Sachen jeweils 1 Jahr.

e) Die unter § 11  d) geregelte Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die unter § 11  d) geregelte Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Eleven, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

f) Die Regelungen des § 478 BGB bleiben unberührt.

12. Versand

Versendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person bzw. Versandunternehmens auf den Auftraggeber über.

13. Backup / Sicherungen

Mädchenfilm speichert das Rohmaterial und die Daten bis drei Monate nach Auftragsende, falls keine andere Absprache im KVA/Vertrag vereinbart wurde. Es gibt keine Verpflichtung von Mädchenfilm zur Sicherung der Daten über diesen Zeitpunkt hinaus.

14. Personenbezogene Daten

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten bei Mädchenfilm zu eigenen Zwecken gespeichert werden. Dies betrifft insbesondere Daten zur Buchhaltung.

15. Verbindlichkeit des Vertrages

a) Rechte, die sich aus diesem Vertrag ergeben, dürfen vom Auftraggeber und Mädchenfilm nur im gegenseitigen Einverständnis auf Dritte übertragen werden.
b) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Mädchenfilm in Hamburg. Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts auch bei Aufträgen ausserhalb der BRD.

Juli 2019

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